Die Anmeldung des Gartenbrunnens

Wie bei vielen anderen (Bau-)Vorhaben auch, ist der Gang zur zuständigen Behörde, um sich Genehmigungen einzuholen und rechtlich einwandfrei vorzugehen obligatorisch. Das ist auch beim Bau eines Gartenbrunnens nicht anders. Denn jeder Eingriff in das Grundwasser bedarf im geringsten Falle zumindest einer Anzeige.

Formal betrachtet ist das in Deutschland zuständige und geltende Wasserrecht auf unterster Ebene landesrechtlich vorgeschrieben. Die dort festgehaltenen Rahmenbedingungen und Vorschriften sind jedoch auch abhängig vom Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Und dieses wiederum muss den EU-Richtlinien entsprechen. Sie merken also, Sie stecken schnell in einem „Gesetzes- und Vorschriften-Dschungel“.

Im ersten Schritt sollten Sie daher zu Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder zur Wasserbehörde gehen. Dort erhalten Sie alle laut Landeswassergesetz erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen, die Sie für die Genehmigung Ihres Brunnens benötigen. Das ist umso wichtiger, da nicht in jedem Bundesland dieselben Bedingungen vorgegeben sind! In einigen Landesrechten ist bspw. keine Erlaubnis erforderlich, wenn Sie Ihr Brunnenwasser lediglich für Ihren Haushalt oder in geringen Mengen zur Gartenbewässerung oder Tiertränkung verwenden wollen. Sollten durch den so gehandhabten Wassergebrauch keine signifikant nachteiligen Auswirkungen auf den Allgemeinwasserhaushalt zu befürchten sein, so sind manche Bundesländer etwas lockerer in ihren Regelungen.

!! Bitte beachten Sie: Sowohl die Brunnenbohrung als auch die spätere Nutzung Ihres Brunnens sind meldepflichtig. Der Hintergrund ist, dass Sie durch die Erschließung des Erdreiches in das Grundwasser eingreifen und dieses nicht beeinträchtigt werden darf!!

Also: Vielleicht müssen Sie den Bau, die Bohrung Ihres Brunnens einfach nur melden. Es kann aber auch sein, dass Sie bereits vor Baubeginn weitere Unterlagen und Gutachten vorlegen müssen und eine Genehmigung brauchen. Deshalb, ganz wichtig: Erkundigen Sie sich und zwar VOR dem Baubeginn.

!! Bitte beachten Sie: Die Wasserbehörde sorgt für den allgemeinen Schutz des Grundwassers. Sie prüft also auch, ob Ihr Grundstück keine Altlasten oder Verunreinigungen vorzuweisen hat, die durch den Gebrauch eines Gartenbrunnens die Unversehrtheit des Grundwassers gefährden könnten. Sind bestimmte Auflagen nicht erfüllt, kann Ihnen der Brunnenbau verwehrt werden!!

Je nachdem, wie das Erdreich und die Umgebung Ihres Grundstücks beschaffen sind, können noch weitere Auflagen auf Sie zukommen, die Sie erfüllen müssen, um die Genehmigung für Ihren Brunnen zu erhalten.

Als Beispiel: Sie wohnen in der Nähe eines grundwasserabhängigen Ökosystems. In diesem Falle kann es vorkommen, dass das Wassergesetz eine zusätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung vorschreibt. Zur Beruhigung allerdings: In der Regel sind private Grundwasserbrunnen im Garten nicht groß genug, um derartige Gefahren mit sich zu bringen.

Empfehlungen aus Ihrem Kull Design Shop:

Bürokratie, soweit das Auge reicht, aber keine Panik: Im Grunde ist alles halb so kompliziert!

Seien Sie unbesorgt, Sie müssen nicht im Vorfeld wissen oder gleich erkennen, ob nun Erlaubnis, reine Anmeldung oder gar Genehmigung erforderlich sind. Sie zeigen zunächst einmal bei der zuständigen Behörde an, dass Sie einen Grundwasserbrunnen bauen möchten. Ihre Anzeige wird dann dementsprechend als Antrag auf Genehmigung eingestuft,

!! Bitte beachten Sie: Die Tiefe Ihres Brunnens ist mitunter ausschlaggebend bei der Frage, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Sie sollten also vorab klären, wie tief Ihr Brunnen sein muss, damit Sie ihn nutzen können!!

wenn dies erforderlich ist. Dabei sollten Sie nur bedenken, dass eine Genehmigung zusätzliche (teilweise erheblich höhere) Gebühren nach sich ziehen kann. Sie können in diesem Fall aber immer noch entscheiden, den Brunnenbau lieber doch nicht zu realisieren.

Empfehlungen aus Ihrem Kull Design Shop:

Brauchwasserbrunnen und Trinkwasserbrunnen verlangen unterschiedliche Auflagen

Diese grundsätzliche Vorgehensweise bei der Anmeldung und/oder Genehmigung Ihres Gartenbrunnens bezieht sich zunächst auf alle Grundwasserbrunnen. ABER: Wenn Sie Ihren Brunnen als Trinkwasserbrunnen nutzen wollen, haben Sie zusätzliche Auflagen zu erfüllen. Hier müssen Sie ganz andere Standards an Wasserqualität und Wasserhygiene beachten. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Verwaltungs- und Wasserbehörde auch das Gesundheitsamt eingeschaltet werden muss.

Ganz praktisch gedacht: Das richtige Vorgehen Schritt für Schritt

  • Sie rufen bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung an und informieren diese zunächst über Ihr Vorhaben.
  • Sie erhalten nun Merkblätter und Unterlagen bezüglich einer Neuanlage eines privaten Gartenbrunnens. Dort steht detailliert, welche Vorschriften es gibt und wo diese zu finden sind.
  • Sie erfahren zusätzlich, wo Ihr Brunnen angezeigt werden muss, wo und wie Sie die erforderlichen Formulare erhalten und welche zusätzlichen Anlagen Sie dem Formular noch beifügen müssen.
  • Sie werden darüber in Kenntnis gesetzt, welche Kosten und Gebühren anfallen werden.



8 thoughts on “Die Anmeldung des Gartenbrunnens

  1. Pingback: Kull’s Gartenbrunnen Ratgeber | Kull Design Blog

  2. Pingback: Der Grundwasserspiegel im Garten - Tipps zum Brunnenbau | Kull Design Blog

  3. Pingback: Der Erdbohrer für das Bauvorhaben „Gartenbrunnen“ | Kull Design Blog

  4. Pingback: Brunnen Anmelden - Login Datenbank

  5. Pingback: Brunnen Im Garten Anmelden

  6. Pingback: Muss Ich Einen Brunnen Anmelden

  7. Pingback: Brunnen Anmelden Sachsen

  8. Pingback: Brunnen Anmelden Kosten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *